SiRENA GmbH

Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit sollte für alle Unternehmer eine Selbstverständlichkeit sein.

Der Gesetzgeber hat mit den Veränderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes deren Pflichten erweitert.

Alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, müssen eine Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte nachweisen. Die konkreten Aufgaben der Fachkräfte sowie die notwendigen Einsatzzeiten werden nach der Größe des Unternehmens, der zuständiger Berufsgenossenschaft (www.hvbg.de) und dem Betriebstyp berechnet.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können im Unternehmen angestellte Fachkräfte, freiberufliche Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste sein. Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten können auch das sogenannte "Unternehmermodell" wählen, wobei sich der verantwortliche Unternehmer umfangreich qualifizieren muss.

Für die Beauftragung einer externen Fachkraft spricht die betriebliche Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotentiale.

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